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   OLG Karlsruhe, 12.10.2015 - 18 UF 206/14   

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https://dejure.org/2015,35036
OLG Karlsruhe, 12.10.2015 - 18 UF 206/14 (https://dejure.org/2015,35036)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.10.2015 - 18 UF 206/14 (https://dejure.org/2015,35036)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - 18 UF 206/14 (https://dejure.org/2015,35036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich des sicherheitshalber abgetretenen, kurz vor der Verwertung stehenden Anrechts aus einer privaten Lebensversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung bei sicherheitshalber abgetretenen Anrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 10
    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich des sicherheitshalber abgetretenen, kurz vor der Verwertung stehenden Anrechts aus einer privaten Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Interne Teilung bei sicherheitshalber abgetretenen Anrechten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Interne Teilung bei sicherheitshalber abgetretenen Anrechten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 455
  • FamRZ 2016, 636
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 673/12

    Versorgungsausgleich: Interner Ausgleich eines sicherungshalber abgetretenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.10.2015 - 18 UF 206/14
    Dieses Anrecht ist gleichwohl nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, da es wirtschaftlich nicht mehr dem Antragsteller, sondern einem Dritten, der Sparkasse ..., zusteht (zu diesem Grundsatz BGH vom 07.08.2013 - XII ZB 673/12, FamRZ 2013, 1715, juris Rn. 8).

    In diesen Fällen kommt eine interne Teilung des sicherheitshalber abgetretenen Anrechts aus der privaten Versicherung (vgl. BGH vom 07.08.2013 - XII ZB 673/12, FamRZ 2013, 1715, juris Rn. 8; BGH vom 21.11.2013 - XII ZB 613/12, FamRZ 2014, 279, juris Rn. 8) ausnahmsweise nicht (mehr) in Betracht (so auch OLG Frankfurt vom 06.11.2013 - 5 UF 125/13, FamRZ 2014, 759, juris Rn. 2: wenn von einer Verwertung der Sicherheit zur Tilgung des Kredits "mit großer Wahrscheinlichkeit" auszugehen ist).

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.10.2015 - 18 UF 206/14
    Es liegt eine im Versorgungsausgleichsverfahren wirksame Teilanfechtung bezüglich der Entscheidung des Familiengerichts Singen über den Ausgleich des Anrechts des Antragstellers auf eine private Altersversorgung - Ziffer 1f) des angegriffenen Beschlusses - vor (BGH FamRZ 2011, 547; Borth, Versorgungsausgleich, 7. Auflage 2014, Rn. 1380).
  • OLG Frankfurt, 06.11.2013 - 5 UF 125/13

    Versorgungsausgleich: Abtreten des Versorgungsanrechts während des Verfahrens als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.10.2015 - 18 UF 206/14
    In diesen Fällen kommt eine interne Teilung des sicherheitshalber abgetretenen Anrechts aus der privaten Versicherung (vgl. BGH vom 07.08.2013 - XII ZB 673/12, FamRZ 2013, 1715, juris Rn. 8; BGH vom 21.11.2013 - XII ZB 613/12, FamRZ 2014, 279, juris Rn. 8) ausnahmsweise nicht (mehr) in Betracht (so auch OLG Frankfurt vom 06.11.2013 - 5 UF 125/13, FamRZ 2014, 759, juris Rn. 2: wenn von einer Verwertung der Sicherheit zur Tilgung des Kredits "mit großer Wahrscheinlichkeit" auszugehen ist).
  • BGH, 21.11.2013 - XII ZB 613/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung eines sicherheitshalber abgetretenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.10.2015 - 18 UF 206/14
    In diesen Fällen kommt eine interne Teilung des sicherheitshalber abgetretenen Anrechts aus der privaten Versicherung (vgl. BGH vom 07.08.2013 - XII ZB 673/12, FamRZ 2013, 1715, juris Rn. 8; BGH vom 21.11.2013 - XII ZB 613/12, FamRZ 2014, 279, juris Rn. 8) ausnahmsweise nicht (mehr) in Betracht (so auch OLG Frankfurt vom 06.11.2013 - 5 UF 125/13, FamRZ 2014, 759, juris Rn. 2: wenn von einer Verwertung der Sicherheit zur Tilgung des Kredits "mit großer Wahrscheinlichkeit" auszugehen ist).
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